Am 10. Juli 2026 hat das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit mit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) den Bundesrat passiert. Es soll den Weg für Milliardeninvestitionen in neue Kraftwerke und Speicher ebnen – und trifft zugleich auf eine kontroverse öffentliche Diskussion.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere neue Gaskraftwerke. Kritiker fragen, warum Deutschland im Zuge der Energiewende zunächst weitere fossile Kapazitäten fördern will. Andere fordern, stärker auf Batteriespeicher zu setzen.
Dabei setzt das StromVKG breiter an: Es soll Investitionen in neue steuerbare und perspektivisch dekarbonisierte Erzeugungskapazitäten ebenso wie in Speicher ermöglichen.
Beide stehen vor derselben Herausforderung:
Wer investiert Milliarden in Anlagen, deren künftige Markterlöse kaum vorhersehbar sind?
Genau hier setzt das StromVKG an.
Kraftwerke: Versorgungssicherheit trifft Dekarbonisierung
Neue steuerbare Kraftwerke sollen einspringen, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Strom liefern – und die Abhängigkeit von importiertem Kohle- oder Atomstrom begrenzen.
Besonders diskutiert werden gasbasierte Kraftwerke, die als Brückentechnologie mittelfristig auf einen klimaneutralen Betrieb mit grünem Wasserstoff umgestellt werden sollen.
Aus Finanzierungssicht bleibt das anspruchsvoll: Unsichere Betriebsstunden erschweren die Prognose der Stromerlöse. Bei gasbasierten Kraftwerken kommen Unsicherheiten über Verfügbarkeit und Kosten von grünem Wasserstoff sowie die spätere Umstellung hinzu.
Das StromVKG ergänzt deshalb die Markterlöse um eine langfristige Vergütung für die Bereitstellung gesicherter Leistung.
Batteriespeicher: Mehrere Erlösquellen, weniger Planbarkeit
Bei Batteriespeichern stellt sich das Finanzierungsproblem anders.
Ihre Erlöse entstehen insbesondere aus Strompreisarbitrage – dem Einkauf von Strom bei niedrigen und dem Verkauf bei höheren Preisen –, Regelenergie und weiteren Systemdienstleistungen. Das Geschäftsmodell beruht damit auf mehreren Einnahmequellen, die jedoch volatil und langfristig nur eingeschränkt vorhersehbar sind.
Soweit Batteriespeicher in die Ausschreibungsmechanismen des StromVKG einbezogen werden, tritt auch hier eine Kapazitätsvergütung zu den bestehenden Markterlösen hinzu.
Investitionen für den Standort Deutschland
Planbarere Erlöse können die Projekte für deutsche wie internationale Investoren attraktiver machen und privates Kapital für den Ausbau der Energieinfrastruktur mobilisieren.
Bei den zunächst gasbasierten Kraftwerken wird es allerdings darauf ankommen, ob der Übergang von der Brückentechnologie Gas zu grünem Wasserstoff auch wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden kann.
Wer finanziert die Finanzierbarkeit?
Das StromVKG zeigt, wie Regulierung Investitionen ermöglichen kann.
Statt die Investitionskosten unmittelbar zu übernehmen, schafft das Gesetz zunächst einen zusätzlichen, langfristigeren Cashflow. Dieser verändert das Risikoprofil der Projekte und soll die Mobilisierung privaten Eigen- und Fremdkapitals erleichtern.
Doch damit stellt sich die nächste Frage: Wer finanziert diesen zusätzlichen Cashflow?
Die konkrete Refinanzierung des Kapazitätsmechanismus ist noch nicht abschließend geregelt. Eine zusätzliche Umlage steht besonders in der Kritik, weil sie Verbraucher und Unternehmen belasten und damit dem politischen Ziel sinkender Stromkosten entgegenwirken könnte.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung deshalb aufgefordert zu prüfen, wie eine Finanzierung ohne neue Umlage ermöglicht werden kann. Ist eine Umlage unvermeidbar, muss die zusätzliche Belastung durch Entlastungen bei anderen Strompreisbestandteilen ausgeglichen werden.